Leistungs­spektrum

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Anwalt Kanzlei Bad Schussenried

Magnusstr. 10
88427 Bad Schussenried
Tel.: +49 (0) 7583 9427 51
E-Mail.: mail@fachkanzlei-denzel.de

Anwalt Zweigstelle Tübingen

Beim Schloss 17
72074 Tübingen/Bebenhausen
Tel.: +49 (0) 7071 6396 161
E-Mail.: mail@fachkanzlei-denzel.de

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Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Im Versicherungsrecht erhalten unsere Mandanten hochwertige juristische Beratung bei Auseinandersetzungen, die aus dem Vertrag zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer begründet werden.

Dazu zählt die Nichtleistung bzw. Kürzung der vertraglich vereinbarten Schadenssumme durch das Versicherungsunternehmen. Einen großen Teil unserer Arbeit nimmt der Bereich der Durchsetzung von Ansprüchen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung (“BUZ”) sowie der Bereich der Gebäudeversicherungen ein.

  • Sachversicherungen (Gebäude-, Hausratversicherung):
    Durchsetzung von Versicherungsleistungen für Hauseigentümer aufgrund von Versicherungsfällen (Hochwasser-/Feuerereignisse etc.) an Immobilien.
  • Personenversicherung:
    Durchsetzung von Versicherungsleistungen für Versicherungsnehmer der Unfall-/Kranken-/Berufsunfähigkeitszusatzversicherung.
  • Durchsetzung von Ansprüchen auf Rechtsschutz aller Art, insbesondere im Bereich des Vertragsrechtsschutzes.
  • Deckungszusagen der Haftpflichtversicherung, u. a. von Ansprüchen auf Deckungszusage des Architekten gegen seine Berufshaftpflicht.

Wir setzen Ihre Ansprüche aus Versicherungsverträgen durch. 

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Unsere Fachkenntnis für Sie

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Auftraggeber, Unternehmen, Architekt, Bauingenieur oder Sachverständige: Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht helfe ich allen weiter, die an einem Bauprojekt oder am Bau selbst beteiligt sind.

Dabei zeichnen wir uns durch umfassende Kenntnisse des Rechts sowie des Bauwesens aus und sind mit den Fallstricken in der Baubranche bestens vertraut.

Die Erstellung und Prüfung von Bauverträgen nimmt einen großen Teil unserer Arbeit ein. Auch die öffentlich rechtlichen Genehmigungsverfahren sind eines unserer nachhaltigen Tätigkeitsgebiete.

  • Vertretung von Bauunternehmen und Auftraggebern bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von Werklohnansprüchen
  • Vertretung von Bauunternehmen / Gewerbetreibenden bei der Abwehr von Gewährleistungs-, Kostenvorschuss-, bzw. Schadensersatzansprüchen.
  • Erstellung und Beratung bei General- und Subunternehmerverträgen.

Immobilienrecht (Pacht- und Mietrecht):

  • Vertretung von Grundstückseigentümern im öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren.
  • Vertretung bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von Kündigungen, Mietforderungen und Mängeln im so genannten Wohnraummietrecht bzw. gewerblichen Mietrecht.
  • Vertretung von Grundstückseigentümern bei der Erstellung von Miet- und Pachtverträgen.
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Wir sind Ihre Spezialisten

Anwalt für Arbeitsrecht

Wir betreuen Mandate aus dem Individualarbeitsrecht.

Neben der Betreuung rund um den Arbeitsvertrag ist unser wichtigstes Tätigkeitsfeld die Beratung bei Kündigung während des Kündigungsschutzprozesses. Wir beraten bereits im Vorfeld von Kündigungen und helfen dabei, Fehler und daraus entstehende Folgeprobleme zu vermeiden. 

  • Kündigungsschutzverfahren
  • Verhandlung und Erstellung von Aufhebungsvereinbarungen
Wir kämpfen für Ihr Recht

Anwalt für Verkehrsrecht

Sie wurden in einen Verkehrsunfall verwickelt? Das Auto, das Sie gekauft oder geleast haben entspricht nun doch nicht Ihren Vorstellungen? Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten?

Wir übernehmen für Sie gerne die Schadensregulierung nach einem Unfall im Straßenverkehr und machen Ihre entstandenen Ansprüche aus einem Autokauf oder Fahrzeugleasing geltend. Darüber hinaus wahren wir Ihre Rechte im Bußgeldverfahren, welche auch Fahrverbote beinhalten. 

Verkehrsrecht, Haftpflichtangelegeheiten:

  • Haftpflichtansprüche von Verkehrsteilnehmern aufgrund eines Unfalls im Straßenverkehr (Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschäden, Nutzungsausfall Pkw etc.)
  • Ansprüche aus Tierunfällen (Tierhalterhaftpflicht)
  • Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, u.a. Vertretung von (Berufs-)Kraftfahrern bei der Abwendung von Fahrverboten
Wir haben die Expertise

Vertragsrecht

Ein wesentlicher Bestandteil unserer außergerichtlichen Arbeit ist die Erarbeitung und Erstellung von Verträgen.

Der Inhalt eines Vertrages wird auf die Parteien abgestimmt. Wir zeigen Ihnen Handlungsmöglichkeiten auf, zeigen die möglichen Konsequenzen des Vertragsschlusses, um später nicht einkalkulierte Nachteile in Kauf nehmen zu müssen. Basis ist die eindeutige und verständliche Nennung des Vertragsgegenstandes. Darauf aufbauend werden die Vertragspflichten der Parteien konkretisiert. 

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Wir sind für Sie da

Zwangsvollstreckung

Realisierung der erstrittenen Vollstreckungstitel durch eine enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Vollstreckungsorganen.

Fachanwalt

Warum brauchen Sie einen Fachanwalt?

Was unterscheidet nun den Fachanwalt vom Rechtsanwalt? Bevor wir uns der Frage nach den Unterschieden widmen, wollen wir uns zunächst die Gemeinsamkeiten zwischen dem Fachanwalt und dem Rechtsanwalt anschauen.

Diese liegen zum einen im juristischen Studium, in der Zulassung an den Gerichten und in der Schweigepflicht.

Ob Fachanwalt oder normaler Rechtsanwalt: jeder Anwalt, der in Deutschland ausgebildet wurde, hat zunächst die gleiche Ausbildung durchlaufen. Beide dürfen ihre Mandanten vor den Gerichten vertreten, an denen sie zugelassen sind. Das sind in der Regel alle Amtsgerichte, Landgerichte und die Arbeits-, Finanz-, Sozial- und Verwaltungsgerichte. Auch an den nationalen Oberlandesgerichten dürfen alle zugelassenen Rechtsanwälte auftreten, allerdings ist für ein überregionales Auftreten am Oberlandesgericht ein Antrag bei der Rechtsanwaltskammer notwendig.

Einzig am Bundesgerichtshof dürfen nur speziell für dieses Gericht zugelassene Anwälte agieren. Die Schweigepflicht gilt ebenfalls für alle zugelassenen Rechtsanwälte, ob Fachanwalt oder normaler Anwalt. So viel zu den Gemeinsamkeiten, doch was macht nun den Unterschied zwischen einem normalen Anwalt und einem Fachanwalt aus?

Ganz einfach, der Fachanwalt hat sich auf ein oder mehrere Fachgebiete spezialisiert und kann dort besonderes Fachwissen und Erfahrung nachweisen. Bis zu drei dieser Fachanwaltstitel darf ein Rechtsanwalt führen, das heißt, er darf sich auf maximal drei Fachgebiete spezialisieren.

Im Umkehrschluss heißt es allerdings nicht, dass er sich in seinem Berufsleben nun auf diese Fachgebiete beschränken muss, er darf weiterhin natürlich auch Fälle aus allen anderen Rechtsgebieten bearbeiten, nur ist er auf diesen Gebieten eben kein Fachanwalt. In der Praxis wird ein Fachanwalt jedoch größtenteils und bevorzugt Fälle bearbeiten, die in sein Fachgebiet fallen. Wie aber wird ein Anwalt nun Fachanwalt? Warum sollten Sie einen Fachanwalt wählen? Die Ausbildung zum Fachanwalt zeigt bereits seine größten Vorzüge.

Er hat einerseits viel praktische Erfahrung auf seinem Rechtsgebiet und musste zugleich eine Zusatzausbildung absolvieren, durch die er auch ein größeres Fachwissen auf seinem speziellen Rechtsgebiet hat als ein Einheitsjurist. Jährliche Fortbildungen garantieren darüber hinaus, dass der Fachanwalt auf seinem Gebiet immer auf dem neuesten Stand der Dinge ist und alle Entwicklungen, alle wichtigen Urteile und alle neuen Gesetze kennt und verfolgt. Der Fachanwalt ist daher auf seinem Spezialgebiet oder auf seinen Spezialgebieten, denn er darf bis zu drei Fachanwaltstitel führen, ein absoluter Profi.

Der Fachanwalt sollte immer dann gewählt werden, wenn es sich um einen komplizierten und komplexen Fall, eine außergewöhnliche Sachlage oder ein eher spezielles Rechtsgebiet handelt.

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