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Schaden durch Bauarbeiten am Nachbargrundstück

BGH Urteil vom 9.2.2018 – VZR 311/16

Was unterscheidet nun den Fachanwalt vom Rechtsanwalt? Bevor wir uns der Frage nach den Unterschieden widmen, wollen wir uns zunächst die Gemeinsamkeiten zwischen dem Fachanwalt und dem Rechtsanwalt anschauen. Diese liegen zum einen im juristischen Studium, in der Zulassung an den Gerichten und in der Schweigepflicht.

Ob Fachanwalt oder normaler Rechtsanwalt: jeder Anwalt, der in Deutschland ausgebildet wurde, hat zunächst die gleiche Ausbildung durchlaufen. Beide dürfen ihre Mandanten vor den Gerichten vertreten, an denen sie zugelassen sind. Das sind in der Regel alle Amtsgerichte, Landgerichte und die Arbeits-, Finanz-, Sozial- und Verwaltungsgerichte. Auch an den nationalen Oberlandesgerichten dürfen alle zugelassenen Rechtsanwälte auftreten, allerdings ist für ein überregionales Auftreten am Oberlandesgericht ein Antrag bei der Rechtsanwaltskammer notwendig. Einzig am Bundesgerichtshof dürfen nur speziell für dieses Gericht zugelassene Anwälte agieren.

Die Schweigepflicht gilt ebenfalls für alle zugelassenen Rechtsanwälte, ob Fachanwalt oder normaler Anwalt.

So viel zu den Gemeinsamkeiten, doch was macht nun den Unterschied zwischen einem normalen Anwalt und einem Fachanwalt aus?

Ganz einfach, der Fachanwalt hat sich auf ein oder mehrere Fachgebiete spezialisiert und kann dort besonderes Fachwissen und Erfahrung nachweisen. Bis zu drei dieser Fachanwaltstitel darf ein Rechtsanwalt führen, das heißt, er darf sich auf maximal drei Fachgebiete spezialisieren.

Im Umkehrschluss heißt es allerdings nicht, dass er sich in seinem Berufsleben nun auf diese Fachgebiete beschränken muss, er darf weiterhin natürlich auch Fälle aus allen anderen Rechtsgebieten bearbeiten, nur ist er auf diesen Gebieten eben kein Fachanwalt.

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In der Praxis wird ein Fachanwalt jedoch größtenteils und bevorzugt Fälle bearbeiten, die in sein Fachgebiet fallen. Wie aber wird ein Anwalt nun Fachanwalt?

Warum sollten Sie einen Fachanwalt wählen?

Die Ausbildung zum Fachanwalt zeigt bereits seine größten Vorzüge. Er hat einerseits viel praktische Erfahrung auf seinem Rechtsgebiet und musste zugleich eine Zusatzausbildung absolvieren, durch die er auch ein größeres Fachwissen auf seinem speziellen Rechtsgebiet hat als ein Einheitsjurist.

Jährliche Fortbildungen garantieren darüber hinaus, dass der Fachanwalt auf seinem Gebiet immer auf dem neuesten Stand der Dinge ist und alle Entwicklungen, alle wichtigen Urteile und alle neuen Gesetze kennt und verfolgt. Der Fachanwalt ist daher auf seinem Spezialgebiet oder auf seinen Spezialgebieten, denn er darf bis zu drei Fachanwaltstitel führen, ein absoluter Profi.

Der Fachanwalt sollte immer dann gewählt werden, wenn es sich um einen komplizierten und komplexen Fall, eine außergewöhnliche Sachlage oder ein eher spezielles Rechtsgebiet handelt.

Wir kümmern uns um die so genannte Kostenschutzzusage bei Ihrem Rechtsschutzversicherer und bieten dies als Serviceleistung an. Solange sich hieraus kein umfangreiches Problem entwickelt, ist dies auch bei uns kostenfrei.

Die Gebühren richten sich im Bereich des Zivilrechts nach dem Streitwert, bei einer Forderung ist dies der konkrete Betrag, in anderen Fällen, z. B. bei der Kündigung einer Wohnung, gibt es Streitwerttabellen.

Auch die Dauer oder der Umfang der Tätigkeit sind bei der Bezifferung der Kosten zu berücksichtigen. Im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht gibt es dagegen so genannte Rahmengebühren.

Es ist eine Unter- und Obergrenze festgelegt, innerhalb derer sich die Kosten bewegen. Bei weiteren Fragen hierzu stehen wir wie oben aufgezeigt jederzeit auch vor Übernahme des Mandates unverbindlich zur Verfügung.

Der Fall:

Ein Bauherr lässt durch einen von ihm beauftragten Unternehmer ein Bauwerk erstellen.

Durch die Bauarbeiten werden große Schäden am Nachbargrundstück verursacht. Der geschädigte Nachbar will Schadensersatz vor dem Hintergrund, dass der Bauunternehmer zahlungsunfähig ist.

Entscheidung des BGH:

Der Nachbar als Eigentümer hat gegen den Auftraggeber der Bauarbeiten verschuldensunabhängige Ausgleichsansprüche in entsprechender Anwendung von § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB, in entsprechender Anwendung der Grundsätze der sogenannten Störerhaftung.

Fazit:

Für Bauherren und etwaig geschädigte Nachbarn ist es wichtig, dass ein Sachverständiger den Zustand des Nachbargrundstückes vor und nach den Bauarbeiten festhält bzw. feststellt, um Streitigkeiten über den Grund und die Höhe von Ausgleichsansprüchen zu vermeiden.

Nach dem Erstkontakt betreuen wir Sie telefonisch

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